KO-Mittel sind betäubende Substanzen, die eine enthemmende Wirkung haben und je nach Dosierung Übelkeit und Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit verursachen. In der Regel sind die Substanzen farblos, geruchs- und geschmacksneutral. Manchmal fällt ein salziger oder seifiger Geschmack auf, der jedoch leicht durch starken Eigengeschmack eines Getränks (z.B. Cocktails oder Fruchtsäfte) überdeckt werden kann.
Die Substanzen sind zum Teil rezeptpflichtige Psychopharmaka oder Narkotika.
Am häufigsten wird die Droge „Liquid Ecstasy“ (GHB für Gamma-Hydroxybuttersäure) eingesetzt, die auch als Party-Droge gilt. K.O.-Tropfen haben eine beruhigende, sedierende und muskelentspannende Wirkung, die abhängig von der Dosierung mit Erinnerungsstörungen für die Zeit kurz nach der Einnahme einhergeht.
- KO-Mittel werden von Tätern unbemerkt in ein Getränk oder Essen gegeben und gezielt eingesetzt, um Frauen oder Mädchen willenlos zu machen und sie dann z.B. zu vergewaltigen. Die Täter können Unbekannte sein, gehören aber auch oft zum persönlichen Umfeld eines Mädchens oder einer Frau.
- Alkohol verstärkt die Wirkung der Droge! Es können lebensbedrohliche Zustände wie Koma und Atemstillstand auftreten.
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KO-Mittel: Wirkung und Nebenwirkungen
Unter der Wirkung von KO-Mitteln wirken Personen gedämpft, vielleicht leicht angetrunken.
Sie sind scheinbar aktiv am Geschehen beteiligt, aber aufgrund der bewusstseinstrübenden Wirkung nicht in der Lage, selbstbestimmt zu handeln.
Hinterher spüren die Betroffenen, dass etwas geschehen ist, das sie nicht wollten, können sich jedoch an nichts Genaues erinnern. Sie sind stark verunsichert und haben das Gefühl, sich falsch verhalten zu haben oder fürchten den Vorwurf, betrunken gewesen zu sein.
KO-Mittel schalten zuerst den Willen aus, bevor sie den Körper lahmlegen. Nach der Einnahme von KO-Mitteln merken betroffene Frauen und Mädchen zumeist nur, dass ihnen übel oder schwindelig wird – so als hätten sie zu viel getrunken. Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins machen die Tropfen willenlos und manipulierbar.
Dennoch können betroffene Frauen und Mädchen dann noch für eine Weile scheinbar normal sprechen und sich bewegen, ohne dass es für Außenstehende deutlich wird, dass sie bereits einen `Blackout´ haben.
Diese Wirkungsweise erklärt, warum KO-Mittel so häufig in öffentlichen Räumen verabreicht werden: Dem Täter bleibt Zeit, die betäubte Frau oder das Mädchen an einen anderen Ort zu bringen. Die Betroffenen scheinen aktiv am Geschehen beteiligt, sind aber aufgrund der bewusstseinstrübenden Wirkung nicht in der Lage, selbstbestimmt einzugreifen und sich zur Wehr zu setzen.
Je nach Dosierung führen diese Drogen zu Wahrnehmungsverschiebungen, Sprachstörungen, Benommenheit und schlagartiger Bewusstlosigkeit. Aus dieser Bewusstlosigkeit wachen die Opfer oft abrupt wieder auf und können sich meist gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft an die letzten Stunden erinnern.
Es kann, vor allem in Verbindung mit Alkohol, zu Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Krämpfen, Schwindel, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Atemnot bis hin zu schweren Atemstörungen kommen.
Außerdem können allergische Reaktionen auftreten.
Folgen von KO-Mitteln
Die Erinnerungslücken auszuhalten und mit der Ungewissheit und der Tatsache des eigenen totalen Kontrollverlusts zu leben, beschreiben betroffene Frauen und Mädchen als das schwerwiegendste Problem. Sie wachen möglicherweise an Orten auf, die sie nicht kennen oder wissen nicht, wie sie dorthin gelangt sind.
Viele Betroffene haben zunächst nur das vage Gefühl, dass etwas geschehen ist oder sie spüren körperlich, dass es zu einem sexuellen Übergriff oder zu einer Vergewaltigung gekommen ist.
Nicht zu wissen, was passiert ist und dies folglich auch nicht mitteilen zu können, hält viele Betroffene davon ab, sich Hilfe zu holen.
Aus Angst, dass ihnen niemand glaubt oder ihnen hoher Alkoholkonsum unterstellt wird, vertrauen sich die meisten Frauen und Mädchen niemandem an und scheuen demzufolge auch eine Anzeige. Daneben treten häufig Scham, Schuldgefühle und Selbst-Vorwürfe auf, sowie Zweifel an der eigenen Glaubwürdigkeit, vor allem wenn sie aussagen, dass sie zum Teil mitbekommen haben, was vor sich ging, aber unfähig waren, Gegenwehr zu leisten. Diese Umstände und die kurze Zeitspanne der Nachweisbarkeit führen dazu, dass sich Täter sicher fühlen und eine strafrechtliche Verfolgung kaum fürchten.
Sind die Täter bekannt, behaupten diese nicht selten, die betroffenen Mädchen und Frauen hätten es so gewollt und schließlich mitgemacht. Sie erpressen die Betroffenen damit, dass sie vorgeben, alles gefilmt zu haben und diese Aufnahmen an Freunde, Eltern etc. zu schicken oder ins Internet zu stellen.
Die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs begleiten und unterstützen betroffene Frauen und Mädchen bei der Bewältigung der Folgen, auch wenn keine Anzeige erstattet wurde.
Wie können sich Mädchen und Frauen schützen?
- Verabreden Sie mit Freundinnen, aufeinander zu achten und im Notfall einzugreifen und füreinander da zu sein.
- Verfolgen Sie genau, wie ihr Getränk zubereitet wird und lassen Sie das eigene Glas nicht unbeobachtet. Im Zweifel ein Glas stehen lassen.
- Wenn Sie sich benommen oder schwindelig fühlen oder Ihnen übel wird, informieren Sie eine Freundin oder ggf. das Thekenpersonal.
- Wenn Sie beobachten, dass jemand einer anderen Frau oder einem anderen Mädchen etwas ins Glas mischt, geben Sie ihr einen Hinweis!
- Seien Sie sich bewusst, dass die Täter Unbekannte sein können, aber auch Bekannte, Nachbarn, Kollegen, Angehörige oder Freunde.
- Verlassen Sie einen Ort, an dem Sie sich „komisch“, unwohl oder nicht sicher fühlen. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl!
- Wenn eine Frau oder ein Mädchen angetrunken wirkt, ohne entsprechend Alkohol zu sich genommen zu haben, wenn sie scheinbar „neben sich steht“, wenn ihr unerklärlicherweise übel wird, wenn jemand sie wegführen will, mit dem sie sonst nicht mitgehen würde etc., sollten Freund*innen, Bekannte oder Umstehende eingreifen und ggf. Hilfe holen.
- Wenn Sie mit Freundinnen ausgehen, gehen Sie auch gemeinsam wieder nach Hause.
- Lassen Sie sich nicht von fremden Personen nach Hause bringen
- Im Zweifel immer ärztliche Hilfe holen, da im Falle einer Überdosierung oder in Wechselwirkung mit Alkohol ernsthafte Gesundheitsgefahr besteht.
- Wenn Sie einen Filmriss haben und / oder blaue Flecken, Verletzungen o.ä., die Sie nicht einordnen können, vertrauen Sie sich jemandem an und wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
Was können Sie bei Verdacht auf KO-Mittel tun?
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines gewaltsamen Übergriffs geworden zu sein, ist dies eine sehr belastende Erfahrung. Holen Sie sich Rat und Hilfe! Der Notruf bietet Information und Beratung für Betroffene und Angehörige an – auch wenn eine Unsicherheit besteht, ob KO-Mittel verabreicht wurden.
Außerdem ist es ratsam, sich ärztlich auf Verletzungen, Infektionen oder Spermaspuren untersuchen zu lassen.
Um einen Nachweis über die Verabreichung einer Droge zu erhalten, ist ein sehr zeitnahes Handeln nötig. Möchten Sie sich auf KO-Mittel untersuchen lassen, sollten Urin- und Blutproben möglichst schnell entnommen und untersucht werden, da einige Substanzen nur kurz nachweisbar sind. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die Untersuchung von Blut- und Urinproben kostenpflichtig sind, wenn keine Anzeige erstattet wurde. Diese Kosten variieren je nach Labor und Analyseart und sollten vorher erfragt werden.
Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht.